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   OLG Dresden, 04.07.2023 - 4 U 2606/22   

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https://dejure.org/2023,19955
OLG Dresden, 04.07.2023 - 4 U 2606/22 (https://dejure.org/2023,19955)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04.07.2023 - 4 U 2606/22 (https://dejure.org/2023,19955)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04. Juli 2023 - 4 U 2606/22 (https://dejure.org/2023,19955)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW

    ZPO § 280, ZPO § 303

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Anfechtbarkeit eines Zwischenurteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Umfang der Rechtskraft eines Ansprüche aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zurückweisenden Urteils; Zulässigkeit einer auf die Verschlimmerung einer bestehenden Erkrankung gestützten erneuten Klage; Zulässigkeit der Berufung gegen ein die Zulässigkeit der ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zwischenurteil; entgegenstehende Rechtskraft; Schlüssigkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang der Rechtskraft eines Ansprüche aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zurückweisenden Urteils; Zulässigkeit einer auf die Verschlimmerung einer bestehenden Erkrankung gestützten erneuten Klage; Zulässigkeit der Berufung gegen ein die Zulässigkeit der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus OLG Dresden, 04.07.2023 - 4 U 2606/22
    Urteile sind der (materiellen) Rechtskraft insoweit fähig, als über den durch die Klage oder durch die Widerklage erhobenen Anspruch entschieden worden ist (§ 322 Abs. 1 ZPO), wobei die Bestimmung des erhobenen Anspruchs nach dem der höchstrichterlichen Rechtsprechung zugrunde liegenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff unter Würdigung der gestellten Anträge und des zu ihrer Begründung vorgetragenen Lebenssachverhalts zu erfolgen hat (std. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 19.12.1991 - IX ZR 96/91).
  • BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09

    Rohrreinigungsdüse II

    Auszug aus OLG Dresden, 04.07.2023 - 4 U 2606/22
    Zur Auslegung der Urteilsformel, d. h. zur Klärung, wie weit über den erhobenen Anspruch entschieden worden ist, sind Tatbestand und Entscheidungsgründe des Urteils heranzuziehen (vgl. BGH, Urteil vom 21.2.2012 - X ZR 111/09 -, Rn. 11, juris).
  • BGH, 05.12.2005 - II ZB 2/05

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein Zwischenurteil; Anfechtung eines trotz

    Auszug aus OLG Dresden, 04.07.2023 - 4 U 2606/22
    Da sich das Zwischenurteil mit den Ausführungen zur Reichweite der materiellen Rechtskraft der im Vorprozess ergangenen Entscheidung nicht auf die Klärung einer prozessualen Vorfrage i.S.d. § 303 ZPO beschränkt, sondern seinem Inhalt nach eine Entscheidung über den materiellen Streitgegenstand trifft, ist es nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz mit der Berufung anfechtbar (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2005 - II ZB 2/05 -, Rn. 6, juris; vgl. Zöller-Feskorn, a.a.O., § 303 Rn. 11, m.w.N.; OLG Hamm, Urteil vom 25. November 2019 - 8 U 86/15 -, Rn. 289; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26. Juli 2012 - 9 U 204/11 -, Rn. 28 - 30, beide juris).
  • OLG Hamm, 25.11.2019 - 8 U 86/15

    691 Mio. Euro-Schadensersatzklage aus gescheiterter Übernahme eines russischen

    Auszug aus OLG Dresden, 04.07.2023 - 4 U 2606/22
    Da sich das Zwischenurteil mit den Ausführungen zur Reichweite der materiellen Rechtskraft der im Vorprozess ergangenen Entscheidung nicht auf die Klärung einer prozessualen Vorfrage i.S.d. § 303 ZPO beschränkt, sondern seinem Inhalt nach eine Entscheidung über den materiellen Streitgegenstand trifft, ist es nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz mit der Berufung anfechtbar (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2005 - II ZB 2/05 -, Rn. 6, juris; vgl. Zöller-Feskorn, a.a.O., § 303 Rn. 11, m.w.N.; OLG Hamm, Urteil vom 25. November 2019 - 8 U 86/15 -, Rn. 289; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26. Juli 2012 - 9 U 204/11 -, Rn. 28 - 30, beide juris).
  • OLG Karlsruhe, 26.07.2012 - 9 U 204/11

    Berufung gegen ein Zwischenurteil, mit dem die gerichtsinterne Zuständigkeit nach

    Auszug aus OLG Dresden, 04.07.2023 - 4 U 2606/22
    Da sich das Zwischenurteil mit den Ausführungen zur Reichweite der materiellen Rechtskraft der im Vorprozess ergangenen Entscheidung nicht auf die Klärung einer prozessualen Vorfrage i.S.d. § 303 ZPO beschränkt, sondern seinem Inhalt nach eine Entscheidung über den materiellen Streitgegenstand trifft, ist es nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz mit der Berufung anfechtbar (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2005 - II ZB 2/05 -, Rn. 6, juris; vgl. Zöller-Feskorn, a.a.O., § 303 Rn. 11, m.w.N.; OLG Hamm, Urteil vom 25. November 2019 - 8 U 86/15 -, Rn. 289; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26. Juli 2012 - 9 U 204/11 -, Rn. 28 - 30, beide juris).
  • OLG Köln, 11.01.2013 - 20 U 164/10

    Voraussetzungen höherer Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Auszug aus OLG Dresden, 04.07.2023 - 4 U 2606/22
    Dagegen begründet allein die Änderung des Klagevortrags über den Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit noch keinen neuen Versicherungsfall (vgl. BGH, Beschluss vom 16.1.2008 IV 271/04, OLG Köln, Urteil vom 11.1.2013 20 U 164/10; vgl. Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 4. Aufl. 2019, Kap. 18 Rn. 75 ff., Kap. 6, Rn. 225 ff.).
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